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Kiel: 3. Prozesstag wegen TKDV und Landfriedensbruch

3. Prozesstag wegen TKDV und Landfriedensbruch

Von : anonym zugesandt

Ort : Kiel

Datum: 23.11.2001

Bodenfrost der dritte Prozesstag

Staatsschutzsaal _ Drohungen _ Versuch des Kadi, die Prozesserklärung zu vereiteln _ zwei statt vier Bullenzeugen _ dafür ein Überraschungszeuge

Einem kieler Genossen von uns wird totale Kriegsdienstverweigerung und Lanfriedensbruch vorgeworfen. Zurzeit findet das Berufungsverfahren vor dem Kieler Landgericht statt. Wie schon der 2. Prozesstag, fand auch der vom 20.11.01 im Staatsschutzsaal des Kieler Landgerichts statt. Kaum hatte sich der Richter gesetzt, so drohte er auch schon dem Publikum. Unser Anwalt stellte fest, dass der vorgeschriebene Ablauf bezüglich des von ihm im letzten Prozess vorgelegten Befangenheitsantrages nicht eingehalten wurde und somit einen Revisionsgrund darstellt. Denn statt ihm die Äußerungen rechtzeitig zwecks Stellungnahme zukommen zu lasssen, wurden sie ihm erst im Gerichtssaal überreicht. Somit musste er in einer einstündigen Pause seine Stellungsnahme anfertigen. Anschließend stellte er den Befangenheitsantrag erneut. Dennoch sollte die Verhandlung weitergehen, gespickt mit Drohungen an das Publikum, sobald dieses nur leiseste Regungen von sich gab. So drohte der selbsternannte Kadi einzelnen Leuten mit Ordnungs- und Haftstrafen bis zu einer Woche sowie damit, die ganze Öffentlichkeit auszuschließen, die übringens durch die Abwehrscheibe dem Prozessverlauf sowieso nur begrenzt folgen konnte. Die Einschüchterungsversuche verschäften sich später, als der Richter ankündigte, beim nächsten Verhandlungstermin nur noch reinzulassen, wer sich ausweist. Nachdem die vergangene Urteilsbegründung verlesen wurde, hätte unser angeklagte Genosse eigentlich das Recht zur Äußerung gehabt. Doch noch bevor er den ersten Satz seiner Prozesserklärung verlesen hatte unterbrach ihn der Richter. Es begann eine lange Auseinandersetzung, in der der Richter das Verlesen der Erklärung nicht zulassen wollte und sich weigerte sie als Einlassung zur Sache anzuerkennen. Immer wieder unterbrach er unseren Genossen, wollte ihm die Form seiner Positionierung vorschreiben und drohte ihm sogar mit Wortentzug. Nach langem Theater beriet sich das Gericht und ließ die Verlesung zu. Trotz dem wir der Ansicht sind, dass Bemerkungen zu den letzten Prozesstagen _ zu dem Auffahren von bewaffneten Bullenmassen, der Verlegung der Verhandlung in den Staatsschutzsaal, der Kontrolle des Publikums und der Beschuldigung, der Anwalt habe das Aufrufflugblatt zur Demo am ersten Prozesstermines geschrieben _ mit der Sache zu tun haben, wurde der erste Absatz der Erklärung vorerst nach hinten gestellt. Endlich, fast ohne Unterbrechung, konnte unser Genosse seine Prozesserklärung für das Publikum verlesen. Nach der Mittagspause brachte dann unser Anwalt einen Einstellungsantrag bezüglich der TKDV wegen fehlender Einberufungsbescheide und Strafklageverbrauch ein.

Als nächstes wurden die Bullenzeugen zu den Proteste vor dem Schauspielhaus angehört. Ins Schauspielhaus hatte die Kieler Prominenz am 6.5.99 auserwählte Gäste eingeladen, um auf das 50 jährige Bestehen der Nato anzustoßen, die zur gleichen Zeit dabei war, Bomben auf Jugoslawien zu schmeißen. Statt der eigentlichen 4 Zegen waren nur 2 erschienen. Während die eine sich nicht mehr erinnern konnte und sich nicht mehr festlegen wollte, zumal sie sich damals nur dem Bericht ihres Kollegen anschloss, schient der andere ein wechselndes Gedächtnis zu haben und sich sogar für seine Kollegin mit zu erinnern. So habe er seinen Bericht vor dem Prozess nochmals gelesen, wüsse aber nicht was drin stünde. Auch sah er mal 1, mal 3 kaputte Eier. Obwohl der Staatsanwalt in Zusammenhang mit etwaigen Farbbeuteln oder Eiern am Liebsten den Begriff "Geschosse" gebrauchen wollte, bestätigten die beiden Zeugen doch eher, dass ein lockeres Pulk von Leuten demonstrierte und die Mordsgäste ohne direkte Attaken ins Gebäude gelangten.

Gegen Ende dieses dritten Verhandlungstages gab es dafür noch einen Überraschungszeugen. Wiederum, ohne unseren Anwalt rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, wurde Herr Müller geladen. Eine Vorbereitung auf den Zeugen war uns daher nicht möglich. Als Verwaltungsangestellter beim Bundeszivilamt war er für die Zustellung des Einberufungsbescheides verantwortlich. Es stellte sich heraus, dass Herr Müller den Bescheid an die Untermieterin der Eltern unseres Genossens weitergab, obwohl dieser dort weder wohnte noch gemeldet war. Ein Punkt den der Kadi noch genauer klären will, um sicherzugehen, dass der Angeklagte nicht "untertauchen" wollte.

Die nächsten Prozesstermine: Donnerstag 29.11. um 9:00 Uhr Freitag 30.11. um 14:00 Uhr

weitere Infos: http://www.gaarden.net/ hausdruck ------------

ältere zum thema: Aufruf zum 1. Verhandlungstag http://www.nadir.org/ nadir/ aktuell/ 2001/ 10/ 21/ 6852.html Bericht vom 1. Tag http://www.nadir.org/ nadir/ aktuell/ 2001/ 11/ 03/ 7075.html Bericht vom 2. Tag http://www.nadir.org/ nadir/ aktuell/ 2001/ 11/ 14/ 7262.html

23.11.2001

aktuell@nadir.org

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