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Berlin: Protest gegen Soldatendemo

Protest gegen Soldatendemo

Von : DFG-VK Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

Ort : Berlin

Datum: 26.11.2001

DFG-VK Deutsche Friedensgesellschaft- Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Berlin-Brandenburg Görlitzer Straße 63 · 10997 Berlin Telefon 030/61 07 44 11 dfgvk@bamm.de

PRESSEERKLÄRUNG 11/2001 26. November 2001 verantwortlich: René Schulz

Strafanzeige wegen Soldatenversammlung: "Keinen Cent für Euch Mörder!"

Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner haben heute am Rande der Ansammlung von Bundeswehrsoldaten und Polizisten auf dem Gendarmenmarkt in Berlin gegen die Forderungen der Uniformträger protestiert. Diese beanspruchten für sich hauptsächlich mehr Finanz- und Personalmittel sowie eine "bessere" Ausrüstung.

Vom Dach eines Hauses, das am Gendarmenmarkt liegt, wurde für alle sichtbar ein großes Transparent mit der Aufschrift "Keinen Cent für Euch Mörder" entrollt. Eine zweite Gruppe protestierte mit als Totenmasken geschminkten Gesichtern gegen die Aufgaben der Bundeswehr.

Diese bestehen immer mehr darin, Krieg und Terror in die Welt zu tragen - im Auftrag "deutscher Interessen". Der Polizei kommt dabei die Aufgabe zu, die "Heimatfront" zu "befrieden" - durch Abschottung der Grenzen, Abschiebung von Flüchtlingen, Eingriffe in die BürgerInnenrechte.

Die Forderung nach finanzieller Besserstellung mit der Begründung, man werde zum Krieg führen in die Welt geschickt, ist die Forderung nach einem Tötungszuschlag -- Menschen verachtender kann man kaum sein!

Wir fordern:

- keine Entsendung von Bundeswehr-Einheiten - nirgendwohin! - Reduzierung der Soldatengehälter um 100 Prozent!

Die DFG-VK hat heute Strafanzeige gegen die Verantwortlichen aus dem Bundeswehrverband und der Gewerkschaft der Polizei gestellt: Mit der Teilnahme an der heutigen Demonstration in Uniform wurde gegen mehrere Gesetze verstoßen. § 3, Absatz 1 des Versammlungsgesetzes lautet: "Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen". Bei den Soldatinnen und Soldaten kommt erschwerend der Verstoß gegen § 15, Absatz 3 des Soldatengesetzes hinzu: "Der Soldat darf bei politischen Veranstaltungen keine Uniform tragen".

26.11.2001

aktuell@nadir.org

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