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Vorwürfe gegen schwedische Polizei wegen Manipulation von Beweismaterial

Quelle: Tagesschau

Die Staatsanwaltschaft im schwedischen Göteborg will Vorwürfen gegen die Polizei wegen bewusster Manipulation von Beweismaterial nach den Krawallen beim EU-Gipfel im Juni nachgehen. Wie Oberstaatsanwalt Christer van der Kwast in "Göteborgs-Posten" bestätigte, soll dabei geklärt werden, ob und in welchem Ausmaß die Polizei Videoaufnahmen für einen Prozess verfälscht hat, um die Verurteilung des 19-jährigen Hannes Westberg als Steinewerfer zu erreichen und gleichzeitig gezielte Schüsse eines Beamten als Notwehr erscheinen zu lassen.

TV-Sender: Filme manipuliert Der 19-jährige Schwede, der bei den Straßenschlachten in der westschwedischen Stadt durch einen Bauchschuss lebensgefährlich verletzt worden war, erhielt im Oktober eine achtmonatige Haftstrafe, nachdem die Polizei umfassendes Videomaterial gegen ihn vorgelegt hatte. Die beiden größten schwedischen TV-Sender SVT und TV4 ließen daraufhin die von ihnen bereitgestellten Filme mit dem vor Gericht verwandten Beweismaterial vergleichen und erklärten übereinstimmend, das es manipuliert sei. Dabei habe die Polizei sowohl Ton an falschen Stellen hineingeschnitten wie auch Bilder von zeitlich und räumlich auseinander liegenden Ereignissen in irreführender Weise zusammengefügt.

Westberg wirkte in den vor Gericht vorgeführten Filmen wie Teil einer Gruppe, die auch nach ersten Warnschüssen noch aggressiv gegen drei von ihren Kollegen isolierte Polizisten vorging. Den Angaben der TV-Sender zufolge war Westberg aber nach der Flucht der Gruppe bereits weitgehend allein, als er ungeschickt einen Pflasterstein in Richtung Polizisten warf und danach von einem Bauchschuss getroffen wurde.

Keine Berufung trotz Manipulationsvorwürfen Bei der noch nicht abgeschlossenen Serie von Prozessen gegen Beteiligte an den Krawallen kamen auch drei Deutsche auf die Anklagebank. Ein 19-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen erhielt in zweiter Instanz 20 Monate und ein 25-jähriger Berliner zwei Jahre Haft. Ein 20 Jahre alter Berliner wurde nach der Verurteilung zu 14 Monaten Haft in der Berufung frei gesprochen. Westbergs Anwalt erklärte nach den Manipulationsvorwürfen, sein Mandant werde keine Berufung einlegen, weil für das Urteil das Geständnis ausschlaggebend gewesen sei. Die Ermittlungen gegen den gezielt schießenden Polizisten wurden eingestellt, weil es sich nach Meinung der Staatsanwaltschaft eindeutig um eine Notwehrlage gehandelt habe

30.11.2001

anarchie.de

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