Quelle: Tagesschau
Die Staatsanwaltschaft im schwedischen Göteborg will Vorwürfen gegen die
Polizei wegen bewusster Manipulation von Beweismaterial nach den Krawallen
beim EU-Gipfel im Juni nachgehen. Wie Oberstaatsanwalt Christer van der
Kwast in "Göteborgs-Posten" bestätigte, soll dabei geklärt werden, ob und in
welchem Ausmaß die Polizei Videoaufnahmen für einen Prozess verfälscht hat,
um die Verurteilung des 19-jährigen Hannes Westberg als Steinewerfer zu
erreichen und gleichzeitig gezielte Schüsse eines Beamten als Notwehr
erscheinen zu lassen.
TV-Sender: Filme manipuliert
Der 19-jährige Schwede, der bei den Straßenschlachten in der
westschwedischen Stadt durch einen Bauchschuss lebensgefährlich verletzt
worden war, erhielt im Oktober eine achtmonatige Haftstrafe, nachdem die
Polizei umfassendes Videomaterial gegen ihn vorgelegt hatte. Die beiden
größten schwedischen TV-Sender SVT und TV4 ließen daraufhin die von ihnen
bereitgestellten Filme mit dem vor Gericht verwandten Beweismaterial
vergleichen und erklärten übereinstimmend, das es manipuliert sei. Dabei
habe die Polizei sowohl Ton an falschen Stellen hineingeschnitten wie auch
Bilder von zeitlich und räumlich auseinander liegenden Ereignissen in
irreführender Weise zusammengefügt.
Westberg wirkte in den vor Gericht vorgeführten Filmen wie Teil einer
Gruppe, die auch nach ersten Warnschüssen noch aggressiv gegen drei von
ihren Kollegen isolierte Polizisten vorging. Den Angaben der TV-Sender
zufolge war Westberg aber nach der Flucht der Gruppe bereits weitgehend
allein, als er ungeschickt einen Pflasterstein in Richtung Polizisten warf
und danach von einem Bauchschuss getroffen wurde.
Keine Berufung trotz Manipulationsvorwürfen
Bei der noch nicht abgeschlossenen Serie von Prozessen gegen Beteiligte an
den Krawallen kamen auch drei Deutsche auf die Anklagebank. Ein 19-jähriger
Mann aus Nordrhein-Westfalen erhielt in zweiter Instanz 20 Monate und ein
25-jähriger Berliner zwei Jahre Haft. Ein 20 Jahre alter Berliner wurde nach
der Verurteilung zu 14 Monaten Haft in der Berufung frei gesprochen.
Westbergs Anwalt erklärte nach den Manipulationsvorwürfen, sein Mandant
werde keine Berufung einlegen, weil für das Urteil das Geständnis
ausschlaggebend gewesen sei. Die Ermittlungen gegen den gezielt schießenden
Polizisten wurden eingestellt, weil es sich nach Meinung der
Staatsanwaltschaft eindeutig um eine Notwehrlage gehandelt habe
30.11.2001
anarchie.de