| K. Marx - 09.12.2002 Eine (natürliche oder juristische) Person genügt unserer Grundforderung, wenn sie folgende Metaregel anerkennt:
Artikel 1 (1) Alle Handlungen, die diese Person durchführt, entsprechen Regeln die für alle anderen Personen öffentlich einsehbar dargelegt sind.
(2) All diese Regeln sind als allgemeine Regeln formuliert. Handeln andere Personen nach diesen Regeln, werden diese Handlungen von der Person selbst akzeptiert, d.h. als legitime, rechtmäßige Handlungen anerkannt.
Kommentare
Die Regeln legt die Person selbst fest.
Die Allgemeinheit der Regeln bedeutet, dass die Regeln sich in keiner Form auf die Person selbst oder andere konkrete Personen oder Gegenstände beziehen darf, sondern als Regel formuliert sein muss, die für alle Personen gilt.
Sie sollten sich, soweit irgend möglich, auch nicht auf allgemeine Eigenschaften von Personen beziehen, für die sich die Personen nicht bewusst frei entschieden können (Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen).
Wenn doch, dann müssen sie den Personen, die andere Eigenschaften haben als die Person selbst, mehr Rechte geben als sich selbst.
Unterschiede können jedoch aufgrund von Handlungen bzw. Versprechen anderer Personen - oder, allgemeiner, aufgrund von freien Entscheidungen dieser Personen - gemacht werden.
Jemandem, der gewisse Regeln bricht, kann eine Strafe angedroht werden. Die Allgemeinheit erfordert hierbei dass es für andere auch legitim ist, die Person selbst zu bestrafen, wenn diese die entsprechende Regel bricht.
Gewisse Handlungen können auch nur denen erlaubt werden, die gewisse Regeln anerkennen. In diesem Fall darf die Person selbst die Handlungen nur dann begehen wenn sie selbst diese Regeln anerkennt.
Alle diese Regeln stellen ein einseitiges Versprechen dar. Das heisst, sie begrenzen die Möglichkeiten der Person selbst und geben somit anderen Rechte.
Kritik
Gegen die obige Forderung wurden verschiedene Einwände vorgebracht. Die folgenden schienen mir diskussionswürdig:
Einwand: Diese Forderung ist nicht der Kantsche Imperativ
In der Tat, unsere Forderung weicht durchaus in wesentlichen Punkten vom Kantschen Imperativ ab. Unterschiede sind:
· Unsere Grundforderung wird nicht als kategorischer Imperativ betrachtet. Ich gehe von einem utilitaristischen Moralkonzept aus. In einem solchen Moralkonzept sind alle Imperative im Kantschen Sinne lediglich hypothetisch - d.h. sie sind lediglich Regeln, an die wir uns halten, weil wir auf diese Art unsere Ziele besser erreichen können.
· Der Imperativ wird nicht nur auf natürliche Personen, sondern auch auf Organisationen angewandt.
· Der Imperativ wird insbesondere auf den Staat angewandt.
· Er ist durch die zusätzliche Forderung, dass die Regeln schriftlich niedergelegt und öffentlich zugänglich sein sollen, stärker formalisiert.
Man könnte diesen solcherart veränderten Imperativ zur Unterscheidung Schmelzerschen Imperativ nennen. Wenn ich mich entschieden habe, mich trotz dieser Unterschiede weiterhin auf ihn als Kantschen Imperativ zu beziehen, so geschieht dies aus zwei Gründen: Erstens halte ich die Unterschiede zwar für wichtig für mein Konzept, jedoch nicht für so wichtig dass deswegen ein neuer Name angebracht wäre - es bleibt eindeutig eine Variante des Kantschen Imperativs. Zweitens wird das Konzept leichter verständlich, wenn ich mich bei der Erklärung auf ein bereits bekanntes Prinzip beziehe.
Es ist hingegen nicht mein Ziel, Kants Autorität zu missbrauchen, oder gar Kant darzustellen als Verteidiger meines Konzeptes. Erstens halte ich generell nichts von Autoritätsargumenten. Zweitens bin ich in keiner Weise ein Anhänger der Kantschen Philosophie.
Einwand: Moralische Beurteilungen von Organisationen sind sinnlos - nur Menschen können moralisch handeln
Ein häufiges Argument gegen die moralische Bewertung von Organisationen ist es, dass man Organisationen gar nicht moralisch bewerten könnte. Die Fähigkeit, moralisch oder unmoralisch zu handeln, hätten nur Menschen.
Erwiderung 1: wir beurteilen Organisationen moralisch, und dies ist auch gut so
In der Realität bewerten wir sehr oft auch Organisationen nach moralischen Kriterien. Hat noch niemand Nazideutschland oder die stalinistische SU in irgendeiner Form moralisch bewertet? Doch, es gibt genug Wertungen dieser Art. Und ich denke nicht, dass jemand auf solche Wertungen verzichten will. Deswegen erscheint mir das Argument künstlich, nicht der Realität moralischer Bewertungen entsprechend.
Ich gehe sogar weiter - ich ziehe es vor, die Institutionen moralisch zu be- und zu verurteilen und nicht die Menschen in ihnen. Denn viele Menschen die in verbrecherischen Organisationen Verbrechen begehen würden in anderen Organisationen gar nicht zu Verbrechern werden. Einigen kann man Sadismus vorwerfen - aber würden sie diesen in einer anderen Gesellschaft nicht in einvernehmlichen sado-masochistischen Spielen oder Kampfsportarten ausleben können und ausleben? Anderen kann man Karrierismus vorwerfen - aber ihre Verbrechen waren nur Mittel zur Karriere, in einer weniger kriminellen Organisation könnten und würden sie Karriere machen ohne Verbrechen zu begehen. Und dann gibt sogar die, denen man nicht einmal Karrierismus vorwerfen kann, die im guten Glauben an die "Idee" der Organisation, aus rein altruistischen Motiven, mit Risiko für die eigenen Interessen, Verbrechen begangen haben.
Und deswegen halte ich die moralische Verurteilung von politischen Institutionen für wichtiger und sinnvoller als die von Menschen. Institutionen kann man leichter verändern als Menschen. Und wenn man sie verändert erreicht man weitaus mehr. Aus einer Horde von Massenmördern unter Hitlers totalitärer Diktatur wurde ein ziemlich normaler, friedlicher demokratischer Staat - und dies mit denselben Menschen.
Und bei der Veränderung von Institutionen spielt die moralische Verurteilung eine bedeutende Rolle. Was die Wiederauferstehung von Faschismus verhindert ist gerade auch die moralische Verurteilung eines faschistischen Systems.
Erwiderung 2: Betrachtung von Kriterien, auf wen man den Kantschen Imperativ anwenden kann
Das obige Argument geht offensichtlich bereits von einer speziellen Moraltheorie aus, in der der Eigenschaft, Mensch zu sein, eine besondere Rolle zugeschrieben wird - dem Humanismus. Da wir dieser Ideologie generell nicht folgen, besteht für uns eigentlich auch kein Anlass, diesem Argument zu folgen. Wir sollten jedoch in der Lage sein, zu begründen, auf wen wir den Kantschen Imperativ anwenden wollen. Die Frage ist also, wer in der Lage ist, im Sinne des Kantschen Imperativs moralisch zu handeln. Unsere Antwort ist die folgende:
Im Sinne der Kantschen Imperativs kann moralisch handeln wer (als handelnde Person) klug genug ist, Regeln der Komplexität von "wie du mir, so ich dir", "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus", "was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu" zu verstehen und zu folgen.
Dies erfordert ein relativ geringes Mass an Intelligenz sowie die Fähigkeit, vergangenes Handeln einer anderen Person herauszufinden. Es erfordert jedoch nicht die Eigenschaft, Mensch zu sein. Es könnten in diesem Sinne auch Aliens oder künstliche Intelligenz moralisch handeln. Die Fragen nach dem moralischen Handeln von Aliens oder künstlicher Intelligenz ist allerdings außerhalb von science fiction kaum besonders interessant.
Aber es ist einigermaßen klar, dass von Menschen geleitete Organisationen durchaus zu den obigen Leistungen fähig sind. Und insofern ist die Anwendung des Kantschen Imperativs auf Organisationen nach diesem Kriterium begründet.
Einwand: Diese Regel kann umgangen werden
Wie bei fast allen Regeln, kann auch der KI umgangen werden - so dass die Buchstaben der Regel erfüllt werden, jedoch gegen den Geist verstossen wird. Zwei Möglichkeiten sind hier vor allem wichtig:
Ausnutzung der Ungleichheit der Möglichkeiten
Im Prinzip scheint es manchmal durchaus sinnvoll, gewisse Rechte an gewisse Bedingungen zu binden, wie das Recht Auto zu fahren an eine Fahrprüfung und das Recht, eine Fahrprüfung abzunehmen, an eine gewisse Fahrpraxis.
Nehmen wir an eine Organisation hat - aus welchem Grund auch immer - bereits ein faktisches Monopol. In diesem Fall kann sie versuchen, dies zu einem legalen Monopol zu machen, in dem sie solche Bedingungen stellt, die keiner ausser dem Monopol selbst erfüllen kann.
Der Extremfall dieser Taktik wäre ein totalitärer Diktator der jeden Gegner tötet, aber formal KI-kompatibel jedem erlaubt, ihn mit allen möglichen militärischen Mitteln zu stürzen.
Ausnutzung der Ungleichheit der Interessen
Genauso wie einerseits Unterschiede in den Möglichkeiten ausgenutzt werden können, gilt dies auch für Unterschiede in den Interessen.
Als praktisch bedeutsames Beispiel wäre hier wohl die Einhaltung der Regeln einer bestimmten Religion zu nennen. Während der Gläubige dieser Religion daran glaubt, dass ihm diese Einhaltung nützt, haben Ungläubige und Gläubige anderer Religionen ganz andere Interessen. Die Regeln der Religionen selbst sind jedoch durchaus allgemeine Regeln.
Richtlinien zur Vermeidung solcher Umgehungen
Die Herleitung des Kantschen Imperativs aus spieltheoretischen Überlegungen zeigt durchaus Wege auf, wie man auch im Falle von Interessen- und Machtunterschieden den Kantschen Imperativ anwenden kann. Zwar bietet er in diesem Fall keinerlei eindeutige Vorschrift mehr, aber er wird auch nicht gleich völlig nutzlos wenn die Unterschiede relativ gering sind.
Im Falle solcher geringer Unterschiede scheint es sinnvoll, zwischen der Einhaltung der Buchstaben (also einer formalen Symmetrie) und des Geistes (zu dessen Beschreibung wir gleich kommen) zu unterscheiden. Beispiele für formales Einhalten des Buchstaben haben wir eben gegeben.
Dem Geist des Kantschen Imperativs zu folgen heisst, in unserer Interpretation, die Herleitung des Imperativs in der asymmetrischen Situation sinngemäß nachzuvollziehen. Und dabei kommen folgende Prinzipien heraus:
· Bei einer Asymmetrie zwischen Sachebene und Interessensebene sollte sollte eine Symmetrie nicht auf der Sachebene, sondern auf der Interessensebene gesucht werden. Im obigen Beispiel der Regeln einer speziellen Religion ist hingegen die Symmetrie auf Sachebene statt auf Interessensebene hergestellt worden. Symmetrie auf Interessensebene wäre hingegen Religionsfreiheit.
· Bei unterschiedlichen Möglichkeiten sollte darauf geachtet werden, dass es um Symmetrie der Möglichkeiten geht, die eigenen Interessen durchzusetzen. Im obigen Beispiel der Koppelung von Rechten an die Möglichkeiten, die nur dem (natürlichen) Monopol selbst zur Verfügung stehen, ist dies offensichtlich nicht gegeben.
Einwand: Diese Regel alleine garantiert kaum etwas
Dies ist richtig. Es ist auch nicht Ziel der Übung, mit einer einzigen Regel alle Probleme zu lösen. Unsere Grundforderung ist nicht mehr als das - eine Grundforderung. Wer sie nicht erfüllt, wird moralisch verurteilt. Dies bedeutet noch keineswegs, dass wir alles gutheissen müssen, was mit dieser Regel kompatibel ist.
Es gibt in der Tat die verschiedensten Regelsysteme die mit dem Kantschen Imperativ kompatibel sind. Und jeder, der gemäß dieser Regel lebt, wählt unter diesen vielen Möglichkeiten eine sehr spezielle aus, und er macht dies hoffentlich mit guten Gründen. Und es ist überhaupt nicht meine Hoffnung, dass in einer GR-Anarchie etwa alle diese Möglichkeiten realisiert werden. Keinesfalls. Was ich erwarte, möchte ich in einer Analogie beschreiben.
Im Sozialismus legte der Staat fest, welche Autos gebaut wurden. Wir erhielten einen Trabant. Im reinen Kapitalismus darf jeder sein Auto auch selbst bauen, nach eigenen Plänen. Führt dies dazu, dass die Strassen voll sind von den verschiedensten Typen selbstgebauter Autos? Nein, die Autos sind hochprofessionell hergestellt und sich in ihrer Stromlinienform und in ihrem Komfort ähnlicher als Trabant und Wartburg. Und so erwarte ich auch, dass die Regeln, die sich durchsetzen werden, keineswegs ein chaotisches Durcheinander bilden, sondern dass die erfolgreichen Regeln sehr viel einheitlicher als heutige staatliche Gesetze die grundlegenden Menschenrechte schützen werden.
Mein Fazit:
DAS EINZIG WAHRE SYSTEM IST DER ABSOLUTE KOMMUNISMUS !
|