Hallo,
Ist ja in diesen Tagen nicht so wichtig, ich möchte Euch
trotzdem informieren.
Ihr wisst, die Kripo hat am 5. Februar versucht meine Wohnungstür aufzubrechen und schwer beschädigt,
und hat sich dann verpisst ohne ne Nachricht zu hinterlassen und den Hausmeister versucht zu vergattern dass er sie nicht verpetzt.
Als Zeitpunkt für den Einbruch wählten Sie nachmittags um 2, eine Zeit wo arbeitende Menschen normalerweise nicht zu Hause sind.
Nach langen Telefonaten habe ich die Aktenzeichen
erhalten, der Durchsuchungsbefehl und jede andere Begründung oder Erklärung wurde mir aber aus
"ermittlungstechnischen Gründen" verweigert.
Nun ich habe lange rumgerätselt, was das wohl sein könnte, ob sie Angst hatten ich könnte auf der Sicherheitskonferenz ne Sahnetorte auf Rumsfeld schmeissen oder ob ich vielleicht jemand kenne der jemand kennt der einen Araber kennt... Haha aber es ist noch viel krasser es handelt sich nämlich um eine echte STAATSAFFÄRE in die HÖCHSTE FAMILIEN in Bayern verwickelt sind !!!!
OK weiter ... ich habe einen Anwalt eingeschaltet und aus einer schriftlichen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft,
warum ich den Durchsuchungsbefehl nicht bekomme, ging aber letztlich trotzdem hervor um was es geht.
Da stand nämlich: "Betreff: Verfahren gegen
Joachim F. wegen Beleidigung".
OK da war mir einiges klar. Joachim F. hat sich unter dem Namen "Joachim Deutschland" dieses Jahr um die Teilnahme am Grand Prix Eurovision für Deutschland beworben. Er flog aber vorzeitig aus dem Rennen als bekannt wurde dass er auf seiner Homepage einen Song mit dem Titel "die Stoibers" zum download anbot, hier der Text natürlich nur zur Dokumentation:
In St. Pauli in der Bar und ich denke mir wie langweilig das ist.
Doch dann geht die Tür auf reinkommen Constanze und Veronica,
ich nehm sie mit zu mir nach Haus,
was für ne Überraschung
Sie sehen beide nicht gut aus,
doch ich gab ihnen die ganze Packung.
Refrain: Strandgut, das waren sie für mich,
herzlichen Glückwunsch Edmund,
die Stoibers sind jetzt endlich interessant.
Karin, Du bist als nächste dran,
aber nur wenn Du brav bist dann zeig ich Dir was Deutschland alles kann.
Ich stink nach Bier und Schweiss
anscheinend stört das die beiden Flittchen nicht,
denn sie turnen auf mir rum und wolln die Ladung ins Gesicht.
Danach schmeiss ich sie ganz schnell raus,
was für ne Überraschung, schlafen könn sie auch zu haus,
denn ich gab ihnen die ganze Packung...
Refrain: Strandgut ...
Dieser Song lag auf meinem Server, da Joachims Plattenmanager mein Kunde ist, wovon ich aber nix wusste. Als der "Skandal" bekannt wurde nahm ich den Song eh von der Seite weil ihn so viele Leute downloaden
wollten dass meine Server zusammenbrachen, keine emails mehr gingen usw.
Das Verfahren wegen Beleidigung gegen Joachim ist inzwischen mit Zustimmung der Stoibers eingestellt gegen Zahlung von 2000 Euro an ein SOS Kinderdorf.
Bleibt die Frage: Rechtfertigt das den Einbruchsversuch und den Durchsuchungsbefehl gegen meine Wohnung? In 10 minuten kann jeder über den DENIC den Verantwortlichen für die Seite herausfinden, dessen Identität ohnehin bekannt war!
Warum kriege ich den Durchsuchungsbefehl nicht? Ermittlungen können wohl kaum dadurch behindert werden, da das Verfahren bereits eingestellt ist.
Einzige Möglichkeit: Die Staatsanwaltschaft fürchtet, dass öffentlich wird wie krass rechtswidrig und lächerlich ihre Vorgehensweise ist. Wahrscheinlich stehen da auch noch Sätze zu meiner Person drin aus denen klar wird dass es im Grunde nur um Einschüchterung von jemand geht, der man rechtlich nichts am Zeuge flicken kann.
Ausserdem ist rechtswidrig dass sie versucht haben, mir zu verheimlichen dass sie es waren, die meine Tür beschädigt und mein Schloss ruiniert haben.
Ich werde mich jedenfalls in dem Fall festbeissen wie der Pitbull im Kleinkind und den Durchsuchungsbeschluss vor dem Landgericht anfechten, wenns sein muss vor dem Verfassungsgericht! Für was hab ich denn so klasse Anwälte? Ausserdem man gönnt sich ja sonst nichts ...
Diese Peinlichkeit erspare ich den S...gesichtern nicht!
Sie können nicht einfach den Schutz der Privatwohung verletzen und sich dann weigern das zu begründen! Nächstens sperren sie einen ein und teilen einem nicht mal mit weswegen!
Ich halte Euch jedenfalls auf dem Laufenden ...
Gruss, Beni, Webmaster anarchie.de
PS siehe auch Meldung http://www.anarchie.de/ main-23758.html
22.03.2003
anarchie.de