PRESSEFREIHEIT CONTRA WIRTSCHAFTSINTERESSEN
Tierversuchslabor Covance will Journalisten-Aussagen
über Haltungsbedingungen untersagen lassen
Mittwoch Prozess vor dem Landgericht München
Am kommenden Mittwoch, dem 13. Oktober 2004, wird sich das Landgericht
München mit der Klage des Münsteraner Tierversuchslabors Covance
Laboratories befassen. Nachdem der Konzern vor dem Oberlandesgericht
Hamm mit dem Versuch scheiterte, Undercover-Aufnahmen aus dem
Tierversuchslabor verbieten zu lassen, geht es nun um die Zensur von
Aussagen des Journalisten über Haltungsbedingungen im Labor der Fa.
Covance .
Nach vier Monaten der verdeckten Recherche im Münsteraner
Tierversuchslabor der Firma Covance Laboratories ging der Münchner
Journalist Friedrich Mülln mit den Aufnahmen an die Öffentlichkeit. Die
Dokumentation der Affenversuche für die Chemie- und Pharmaindustrie
sowie der Affen in kargen 80x60cm und 60x40cm kleinen Käfigen
schockierten Europa. Friedrich Mülln lieferte die ersten Aufnahmen aus
einem Tierversuchslabor seit zwanzig Jahren.
„Ich zeigte, wie überforderte Mitarbeiter ihren Frust an den Tieren
auslassen, verletzte und verstörte Tiere in kleinen übereinander
gestapelten Drahtkäfigen, Samenentnahmen per Elektroschock,
Blutentnahmen und gewaltsam im Primatenstuhl fixierte Affen. Dazu
ergänzt Friedrich Mülln: „Das alltägliche massenhafte Leid der Tiere
ist auch durch Filmberichte nur schwer zu vermitteln...“
Der Tierversuchsskandal führte zu einem öffentlichen Aufschrei und
Maßnahmen der Politik, der US-Konzern Covance hingegen ignorierte jede
Kritik und setzte auf Geheimhaltung. Die Bilder wurden als „ganz
normaler Laboralltag“ abgetan. Die Öffentlichkeit habe kein Recht, die
heimlich gefilmten Aufnahmen zu sehen.
Mit dem Versuch, die Bilder dieses „Laboralltags“ verbieten zu lassen,
scheiterte Covance sowohl in der Schweiz als auch vor dem
Oberlandesgericht Hamm. Das Gericht entschied, dass alle Menschen ein
schützenswertes Recht auf Informationen über Tierversuche haben - und
dieses Recht beinhaltet, die heimlichen gefilmten Aufnahmen sehen zu
dürfen.
Bei dem Prozess am OLG Hamm, der zur Freigabe des Bildmaterials führte,
legten Müllns Anwälte neues Beweismaterial über Covance vor, dieses
versucht Covance nun durch eine einstweilige Verfügung zu verbieten.
Nun geht es darum, ob und wenn ja in welchem Rahmen dem Journalisten
die Wort-Kritik an der Fa. Covance eingeschränkt werden kann.
„Die Richter am Landgericht München werden nicht nur über Lappalien zu
entscheiden haben“, so Mülln. „Hier geht es um unsere Grundrechte, das
Recht der Öffentlichkeit auf Information und das Risiko der Menschen in
Folge fragwürdiger Forschung.“
Pressekonferenz: 10 Uhr im Kolpinghaus, Kolpingstraße, München.
Prozessbeginn: 11.40 Uhr, Landgericht München, Lenbachplatz 7. Noch vor
Prozessbeginn wird vor dem Gericht eine Demonstration der
Tierversuchsgegner München stattfinden und nach der Verhandlung ab 16
Uhr bei Covance München am Rosenkavalierplatz fortgesetzt werden.
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10.10.2004
anarchie.de