## mail vom 11.11.04 weitergeleitet von LPA Berlin <mailto:lpa@free.de>
## source : saasen@projektwerkstatt.de
Pressemitteilung aus der Projektwerkstatt:
Auch die hessische Staatsanwaltschaft deckt angezeigte Politiker und
Polizei ++ Jetzt Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt
Vor wenigen Wochen zeigten Aktivisten aus der Projektwerkstatt in Saasen
den Giessener Staatsanwalt Vaupel an. Der Grund: Strafvereitelung im Amt
und Rechtsbeugung, weil er sich weigerte, gegen mittehessische
PolitikerInnen, Zeitungsredakteure und führende Politiker zu ermitteln.
Nachdem nun der hessische Generalstaatsanwalt alle Beschwerden abwies, ist
auch gegen ihn Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung
gestellt worden. Der Strafantrag ging an die Staatsanwaltschaft Gießen.
Aktivist Jörg Bergstedt: "Eine unbefangene Staatsanwaltschaft gibt es in
der Auseinandersetzung nicht mehr, weshalb auch mit keinem Erfolg zu
rechnen ist. Die Staatsanwaltschaften haben sich in großem Umfang auf
Rechtsbeugung als Mittel festgelegt, um die Obrigkeit zu schützen".Die
Vorwürfe gegen den Generalstaatsanwalt decken sich mit denen gegen die
Giessener Staatsanwaltschaft. Beide behaupten, es sei bei keinem der von
ihnen nicht verfolgten Fälle "auch nur ansatzweise" erkennbar, dass die
Angezeigten "wider besseren Wissens" gehandelt hätten. Einer der
angezeigten Fälle ist die erfundene Bombendrohung vom Gießener
Bürgermeister Haumann. Der musste nach zweimonatigem Lügen seine Erfindung
eingestehen und auch zugeben, die Bombendrohung wider besseren Wissens
benannt zu haben. Das ist öffentlich bekannt und stand in der Presse, doch
die Staatsanwaltschaften schließen alle Augen. Gleiches gilt für die
falschen Verdächtigungen in der Kriminalitätsstatistik 2003 der Gießener
Polizei, die der Presse mit falschen Verdächtigungen vorlegt wurden. Auch
das ist bekannt.
In einem dritten Fall ist interessant, wie die Staatsanwälte "öffentliches
Interesse" bewerten. Wenn in der Zeitung gegen ProjektwerkstättlerInnen
gehetzt wird, berührt das nur "den Lebenskreis der Beteiligten". Wenn aber
ein Politaktivist ein Wahlplakat mit einer Gießkanne benässt, erhebt genau
derselbe Staatsanwalt eifrig Anklage wegen Beleidigung. Schlägt dann die
auf dem Wahlplakat abgebildete Politikerin dem Aktivisten mit der Faust
ins Gesicht, ist das nach Meinung der Staatsanwälte wieder ohne
"öffentliches Interesse". Auch hinsichtlich der mehrfach angezeigten
falschen Verdächtigung messen die Staatsanwaltschaften mit zweierlei Maß.
Während offensichtliche Falschverdächtigungen verharmlost oder verleugnet
werden, wurde am 4.11.2004 ein Mensch verurteilt, weil er in einer
Dienstaufsichtsbeschwerde die Polizei kritisiert hatte. "Hier wird
preußische Unterordnung organisiert - im Auftrag und unter Einfluß der
Landesregierung mit ihrem Willen zum Law-and-Order-Staat", kritisiert
Bergstedt die hessische Justiz.
Über die Anzeigen und alle Ablehnungen informiert die Internetseite
http://www.projektwerkstatt.de/ polizeidoku/ anzeigen.html. Mehr Hintergründe über
Justiz- und Polizieistrategien unter http://www.polizeidoku-giessen.de.vu.
Hinweise für JournalistInnen und Interessierte:
Mail- und Telefonkontakt zum Anzeigensteller über die Projektwerkstatt,
06401/903283, saasen@projektwerkstatt.de.
gez. Jörg Bergstedt
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Pressemitteilung aus der
Projektwerkstatt Saasen, 06401/90328-3, Fax -5, 0171/8348430
Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen (20 km östlich Giessen)
www.projektwerkstatt.de/saasen <saasen@projektwerkstatt.de>
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12.11.2004
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