Staatschutzkammer beim Landgericht München I: Beschlagnahmte Computer und Handys der Transportdienst-Arbeitsgemeinschaft Augsburg/München werden vorerst nicht herausgegeben
Obwohl eine Vielzahl der Betroffenen der Durchsuchungswelle vom 28.11.2006 wegen angeblicher Unterstützung der DHKP-C in Nordbayern und im Raum Augsburg bereits u.a. Ihre Handys zurückbekommen haben, wurde der Beschwerde von Christian Luppatsch betreffs der im Münchner Lager und in der Privatwohnung beschlagnahmten Handys und Computer nicht stattgegeben:
Zum einen wird behauptet, die Handys und Computer würden sich noch "im Stadium der Durchsuchung" befinden. Trotz der verstrichenen Zeit von über zwei Monaten sieht das Landgericht München I die Verhältnißmäßigkeit noch gewahrt.
Außerdem heißt es u.a.: "Der Tatverdacht ergibt sich insbesondere daraus, daß er gemeinsam mit den Beschuldigten Akin eine Lagerhalle betrieb und zu diesen geschäftliche Beziehungen unterhielt .... "
Diese Begründung bedarf keines Kommentars, Christian Luppatsch und Birol Akin arbeiten natürlich seit Jahren mit Ihren jeweiligen Transport-Kleinunternehmen in München und Augsburg als Arbeitsgemeinschaft zusammen.
Ferner heißt es, daß Christian Luppatsch nach den Ermittlungen der KPI Augsburg "auch an einigen von Akin organisierten Aktionen beteiligt war .... "
Genauere Angaben bleibt das Gericht aber schuldig und wird es auch schuldig bleiben müssen oder es muß vollends zur Lachnummer werden.
Seltsam mutet ferner an, daß Birol Akin, der ja eher als Hauptbeschuldigter gilt, sein Handy zurückerhalten hat, daß aber Christian Luppatsch, der als Unterstützer beschuldigt wird, weiter auf Handys und Computer warten muß.
Das Lager von Christian Luppatsch wurde in der Nacht vom 17. auf den 18.1.2007 im übrigen erneut durchsucht, diesmal wurde nach einer Publikation zur Sicherheitskonferenz 2007 in München und zum G8-Gipfel gesucht.
Der angeschaffte Ersatzcomputer wurde erneut mitgenommen, nur daß die Münchner Polizei wenigstens nach ein paar Tagen in der Lage war, die Festplatte zu kopieren und den Computer zurückzuerstatten. Auch wenn der Computer wegen der fehlerhaften Montage der Polizei erst wieder funktionsfähig gemacht werden mußte. So war der Geschäftsbetrieb nicht so gravierend behindert wie Ende November. Auch wurde von der Durchwühlung der Lagerungen von Kunden der Transportfirma abgesehen.
- Sofortige Einstellung aller Verfahren!
- Rückgabe aller beschlagnahmten Gegenstände!
- Voller Schadenersatz für Umsatzverluste und Schäden am Lagergut!
Transportdienst-Arbeitsgemeinschaft Augsburg/München
Artikel hier erfasst: 31.01.2007
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