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B. Huber
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| Aktionstag gegen Hamburger Polizeigesetz am 15.3. |
| Wir halten uns auf wo wir wollen - gegen Verbote und Kontrollen!
Liebe GenossInnen! Im folgenden ein Hinweis auf einen am 15. März in Hamburg
stattfindenden Aktionentag gegen das Polizeigesetz. Die VeranstalterInnen
bitten um Weiterleitung - und natürlich Beteiligung.
Am Samstag, den 15.03.2008, findet ein Aktionstag gegen das Hamburger
Polizeigesetz an verschiedenen Orten in Hamburg statt. Unter dem Motto: "Wir
halten uns auf, wo wir wollen - gegen Verbote und Kontrollen!
Programm des Tages
12:00 Uhr, Hbf./Hachmannplatz, Repression gegen DrogenkonsumentInnen - Infos
und Aktion.
14:30 Uhr, Schanzenpark am Wasserturm, kein Aufenthaltsverbot im
Schanzenpark und anderswo - Aktion/Kaffee/Kuchen
16:00 Uhr Polizeiwache 16 Stresemannstraße, Kundgebung, Weg mit dem
Polizeigesetz und Repression
Das Flugblatt:
Wir halten uns auf, wo wir wollen – gegen Verbote und Kontrollen!
Am 15. März 2008 findet an mehreren Orten in Hamburg ein Aktionstag gegen
das Hamburger Polizeigesetz („Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung (SOG)“/ „Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG)
“) statt. Als härtestes Polizeigesetz Deutschlands angepriesen und mit
Panikmache vor allgegenwärtiger Kriminalität durchgedrückt, markiert es
(unter anderem) eine Verlagerung der Entscheidungsbefugnis von den Gerichten
zur Polizei. Gut eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes kommen
dessen willkürliche und repressive Bestimmungen mehr und mehr zum Einsatz –
bzw. werden bereits vorher bestehende Praktiken hierdurch legitimiert und
ausgeweitet.
Ausgehend vom „Konzept wirksamer Drogenpolitik“ mit dem Ziel der
Unsichtbarmachung der Drogenszene entwickelte der CDU/FDP/Schill-Senat eine
Handlungsanweisung zur Bekämpfung öffentlich wahrnehmbarer
Drogenkriminalität und deren Auswirkungen. Vorrangige Mittel der Bekämpfung
sind Personenkontrollen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen. Dies wurde im
neuen SOG verankert. Von fast 20000 Aufenthaltsverboten von Juni 2005 bis
Juli 2006 trafen über 90% drogengebrauchende Menschen. Dieser Personenkreis
ist durch soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung ohnehin massiv belastet.
Platzverweise betreffen sie existenziell, da der Zugang zu den dringend
benötigten Suchtstoffen nahezu unmöglich gemacht wird und die oft einzig
noch existierenden sozialen Kontakte innerhalb der Drogenszene sowie
dringend benötigte Hilfen durch Drogenhilfeeinrichtungen verwehrt werden.
Bei Zuwiderhandlungen sind Ingewahrsamnahmen die Regel geworden. Wie
Betroffene berichten, teilweise über mehrere Tage ohne Essen, ohne
rechtliche Aufklärung und adäquate Substitution. Die Entlassung findet oft
zu Zeiten statt, in denen die meist Mittellosen keine Möglichkeit haben, den
Nachhauseweg anzutreten.
Auch Fans des FC St. Pauli und Obdachlose gehören zu den Betroffenen der
Ausweitung der Aufenthaltsverbote.
Am 15.12.07 wurde durch die Polizei Hamburg ein dreimonatiges
Aufenthaltsverbot für einen wesentlichen Teil des Schanzenparks gegen eine
Parknutzerin und Mitglied des „Freien Netzwerks für den Erhalt des
Schanzenparks“ ausgesprochen. In der Begründung wird von „massiv
provokante(m) Verhalten, Störungen der öffentlichen Sicherheit und
Straftaten im räumlichen Umfeld des Hotels“ gesprochen. Die Umsetzung
geschieht durch permanente Begleitung und Observation durch Polizeikräfte.
Vermeintliche Zuwiderhandlung wird mit Platzverweisen für den gesamten Park,
Zwangsgeldern und Ingewahrsamnahmen sanktioniert. Dies kommt einem
generellen Parkverbot gleich.
Der Widerstand gegen das Hotel im Wasserturm und für den Erhalt des
Schanzenparks wird hier als Einzelaktion dargestellt, die mit individuellen
Repressalien zu verhindern ist. Doch auch ein halbes Jahr nach der Eröffnung
ist das Hotel im Stadtteil immer noch nicht sonderlich beliebt. Nach wie vor
engagieren sich Menschen gegen Privatisierung öffentlicher Räume,
Umstrukturierung ihrer Lebensumwelt zu Konsum- und Castingmeilen und
Vertreibung von als unpassend empfundenen Personen und Gruppen. Hier soll in
altbewährter Manier ein Exempel statuiert werden, das bei Bedarf jederzeit
auf andere übertragbar ist.
Nicht zuletzt ist dieses Aufenthaltsverbot ein Beispiel für die Umsetzung
repressiver Gesetze wie des SOG. Ganz besonders offensichtlich ist in diesem
Fall, wie sich die verschiedenen Maßnahmen gegenseitig selbst rechtfertigen:
Willkürliche Personalienfeststellungen (§12) führen zu nicht weiter
hinterfragbaren Platzverweisen (§12a) und diese werden schließlich zur
Rechtfertigung des Aufenthaltsverbotes (§12b) herangezogen.
Die Tendenz, die Polizeimittel aufzurüsten, die Entscheidungskompetenzen für
Beamte vor Ort zu stärken und die Eingreifschwelle zu senken, zieht sich
durch alle Aspekte des neuen Polizeigesetzes: die Innenbehörde wird zu ihrer
eigenen Kontrollinstanz. Die faktische Gleichschaltung von Polizei und
Gericht führt letztlich dazu, dass die Eingriffsintensität gegenüber jedem
Menschen zunimmt.
- Personen können jetzt nicht nur bis maximal 48 Stunden sondern bis zu 14
Tage in Gewahrsam genommen werden.
- Aufenthaltsverbote bis zu einem Jahr dürfen für „bestimmte Orte oder
bestimmte Gebiete der Freien und Hansestadt Hamburg“ mit Ausnahme der
Wohnung der Verwiesenen ausgesprochen werden.
- Verdachtsunabhängige Kontrollen konnte die Polizei nur an definierten
„gefährlichen Orten“ durchführen. Jetzt genügt es, wenn „auf Grund von
konkreten Lageerkenntnissen mit Straftaten von erheblicher Bedeutung zu
rechnen ist“.
- Rasterfahndung wird erleichtert: Bislang bedurfte es einer „unmittelbar
bevorstehenden Gefahr“, jetzt reichen „tatsächliche Anhaltspunkte, die die
Annahme rechtfertigen, dass dies zur Verhütung von Straftaten erforderlich
ist“.
- Einsätze wie der des verdeckten Ermittlers Kristian K. alias Christian
Trott, den die Polizei bis zu seiner zufälligen Enttarnung im Herbst 2004 in
Teile der Hamburger linken Szene eingeschleust hatte, wurden erleichtert.
Vorher war dies nur im nachweisbaren Kontext mit organisierter Kriminalität
erlaubt.
- Weitere Stützpfeiler des Hamburger Überwachungsstaates sind u.a. Kfz-
Kennzeichen-Lesesysteme und der umstrittene „finale Rettungsschuss“.
.
Diejenigen, die als gesellschaftliche Verlierer der neoliberalen
Modernisierung eines „Wirtschaftsstandorts Deutschland" begriffen werden,
sollen möglichst unsichtbar und in der Öffentlichkeit nicht wahrnehmbar
sein. Vor diesem Hintergrund sind auch die Äußerungen von Polizeipräsident
Nagel zur „veränderten Lebenswirklichkeit" und der Anpassung des
Polizeigesetzes an diese zu verstehen. Damit sich die wohlhabende Klientel
angesichts zunehmender Verarmung trotzdem noch sicher fühlt, wird an der
Repressionsschraube gedreht, werden private Sicherheitsdienste und Polizei
aufgefahren.
Ein Symbol für diese Entwicklung ist seit Jahren die so genannte
„Lerchenwache“ – das Polizeikommissariat 16. Auch in den oben geschilderten
Entwicklungen kam zivilen und uniformierten Kräften der Wache 16 eine
Schlüsselrolle zu, z.B. in der Vertreibung der mutmaßlichen Drogenszene aus
dem aufzuschickenden Schanzenviertel inklusive Park. Pünktlich zum Baubeginn
des Mövenpig-Hotels wurde der damals zu Eimsbüttel gehörende Park dem
Einsatzgebiet der Wache 16 zugeschlagen. AktivistInnen aus dem
Schanzenviertel werden auch gerne mal zu Aktionen an anderen Orten begleitet
von den zivilen PolizistInnen der P-Schicht in ihren sattsam bekannten
Fahrzeugen. Aus diesem Grund führen wir zum Abschluss unseres Aktionstags
eine Kundgebung vor dem PK 16 durch.
Gegen Repression, Kriminalisierung und Vertreibung!
Weg mit dem Polizeigesetz!
+++Aktionstag gegen das Polizeigesetz+++Samstag, 15.3.+++
12:00 Hbf Repression gegen DrogenkonsumentInnen –
Hachmannplatz Infos und Aktionen
14:30 Schanzenpark Kein Aufenthaltsverbot im Schanzenpark und anderswo –
am Wasserturm Aktion/Kaffee/Kuchen
!6:00 PK 16 Weg mit Repression und SOG –
Stresemannstr. Kundgebung
+++Autonome Gruppen+++
Artikel hier erfasst: 02.03.2008
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